Sehr geehrte Damen und Herren,
die noch in den Sommerferien geradezu überfallsartig durchgezogene Beschluss zur Fusion der schon seit über 10 Jahren verschuldeten Gemeinde Söchau mit Fürstenfeld hat viele Fragen zur Gemeinde- und Regionalentwicklung sowie zur Demokratie im lokalen Bereich aufgeworfen, für die ich in den Wahlprogrammen bzw. in der Medienberichterstattung immer noch erstaunlich wenige Antworten finde.
Daher erlaube ich mir noch in später Stunde ein paar Fragen zu stellen, deren Beantwortung auf meiner Homepage soechauer.info, als Regionautenbeitrag auf meinbezirk.at sowie via Presseaussendung der interessierten Bevölkerung zugänglich gemacht wird.
Ich bitte daher um Beantwortung der Fragen bis Freitag, 22.November 2024 um 10 Uhr.
Da es sich um gewichtige, grundsätzliche Fragen geht, die auch weiterhin von mir aufgearbeitet werden, werden natürlich auch später einlangende Antworten veröffentlicht. Ansonsten möge meine Anfrage wenigstens eine Anregung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Ing. Martin Mair
Söchauer Info / Vita Activa – Akademie für angewandtes Leben
Wahlumfrage Steiermärkische Landtagswahl 2024
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Was sind Ihre drei wichtigsten regionalpolitischen und demokratiepolitischen Vorhaben für die kommende Wahlperiode? (bitte kurz halten)
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Kleine Gemeinde sind oftmals verschuldet und können daher viele notwendigen Investitionen nicht mehr vornehmen. Was sind Ihre Vorhaben zur Verbesserung der Gemeindefinanzen?
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Die Fusion von Gemeinden ist in der Steiermärkischen Gemeindeordnung nur unzureichend geregelt, weshalb solche auch ohne vorhergehende Analyse, ohne Konzept und sogar ohne echte Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung (z.B. in Form einer Volksbefragung) durchgeführt werden können. Eine Gemeindezusammenlegung kann derzeit wegen Fehlen eines entsprechenden Verfassungsgesetzes auch nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Sehen Sie hier einen Handlungsbedarf? Wie wollen Sie die gesetzliche Regelung von Gemeindezusammenlegungen weiter konkretisieren? -
Alternativen zur Gemeindezusammenlegung, mit insbesondere im Falle des Anschlusses kleiner Gemeinden an große die bisherigen Kleingemeinden ihre politische Selbstbestimmung verlieren, wie Gemeindeverbände sind ebenfalls vage formuliert und finden beim Finanzausgleich keine entsprechende Berücksichtigung.
Sind Sie dafür, alternative Instrumente zu Gemeindezusammenlegungen rechtlich und finanzpolitisch auszubauen, in welcher Form? -
Auch in der Steiermark gibt es immer mehr Orte ohne Nahversorger. Auch viele Bankfilialen und andere für das tägliche Leben wichtige Dienstleistungsbetriebe wurden geschlossen. Ab Hof-Verkauf und andere Formen regionaler Versorgung werden ebenfalls immer seltener. Für ältere und nicht so mobile Menschen leidet so die Lebensqualität in vielen Gemeinden immer mehr.
Was wollen Sie zur Sicherung der Nahversorgung unternehmen?
Wie wollen Sie regionale Wirtschaft wieder beleben?
Wie wollen Sie alternative Formen der Nahversorgung wie Food-Cops usw. fördern? -
Gemäß §§ 177 – 180 Steiermärkisches Volksrechtegesetz hat jede Gemeinde einmal im Jahr eine „Bürgerversammlung“ abzuhalten, wobei die Regelung derart unbestimmt ist, dass nicht einmal eine ausreichend rechtzeitige Information der betroffenen Bürger gemacht werden muss, die Bürger auch keine wirksamen Rechte der Information und Mitsprache haben, weshalb Gemeindeversammlungen (nach eigener Erfahrung) nur als oberflächliche Informationsveranstaltungen, bei denen das Volk passiv bleibt, durchgezogen werden.
Sehen Sie einen Bedarf zu einer weiteren, partizipative Demokratie garantierende Regelung? Wie sollen diese Ihrer Meinung nach ausschauen?
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Welchen Verbesserungsbedarf in Bezug auf Mitbestimmungsrechte der Bürger auf Landes-und Gemeindeebene sehen Sie? Was sind Ihre Vorschläge und geplanten Aktivitäten dazu?
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Welche Vorhaben zu den angesprochenen Themenfeldern und verwandten Feldern haben Sie noch?
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